Industriedenkmal und Textilgeschichte

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  • GLASHAUS-3
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Als Glashaus wird das 4-geschossige Industrie-Objekt am Dreiländereck F-D-CH bezeichnet. Es steht direkt an der Landesgrenze Deutschland-Schweiz. Als letztgebaute Einheit (Baujahr 1928) der Schetty-Textil-Färberei diente es historisch der Qualitätskontrolle der behandelten Stoffe. Viel Tageslicht war die Hauptanforderung. Die Geschosse waren nicht unterteilt - das Haus ist ein konsequenter Stützenbau mit einem Treppenhaus und Warenlift landseitig. Es ist die letzte Erweiterung der Gewerbeliegenschaft - und das einzige erhaltene Objekt aus dieser Zeit.

Im Zuge des Umbaus zu Wohnungen (20 Einheiten) im Jahr 2007 wurde die Struktur erdbebensicher gemacht und mit einer Innen-Randdämmung den modernen Anforderungen angepasst. Die südliche Grundstücksgrenze ist mit der Landesgrenze identisch - ein Fussweg zum Rhein ist für die  Öffentlichkeit freigehalten. Das Rheinufer ist nicht Teil des Glashaus-Areals..

Das Objekt ist als Industriedenkmal eingetragen. Die wesentlichen Veränderungen zum Ursprungs-Zustand sind die Balkone im Norden, die Dachterrassen mit teilweiser Überdachung und eine leichte Veränderung des Fensterrasters.